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   VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16   

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VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16 (https://dejure.org/2017,54960)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.08.2017 - 7 A 192/16 (https://dejure.org/2017,54960)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. August 2017 - 7 A 192/16 (https://dejure.org/2017,54960)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - 9 A 1582/08

    Kostentragungspflicht für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr im Zusammenhang

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16
    Bestimmt eine Satzung nach § 22 Abs. 3 BrSchG LSA (juris: BrandSchG ST), dass für jede angefangene Stunde eines Einsatzes von dessen Beginn an der volle Kostenersatztarif zu entrichten ist, ist eine solche Regelung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - zitiert nach juris).(Rn.20).

    Die Abrechnung nach vollen Stunden ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).

    Zur Zugrundelegung von Pauschalsätzen hat das OVG Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 15.09.2010 (Az. 9 A 1582/08, zitiert nach juris) ausgeführt:.

    Trotz der Nichtigkeit der Regelung in § 6 Abs. 2 S. 3 der Feuerwehrkostensatzung der Beklagten bedarf es in dem hier zu entscheidenden Fall keiner Entscheidung darüber, ob die Nichtigkeit dieser Regelung die Nichtigkeit der gesamten Satzung sowie des dazugehörigen Kostenersatz- und Gebührentarifs zur Folge hat (für die Gesamtnichtigkeit: VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010, a.a.O.; für die Teilnichtigkeit im Falle des Ersatzes von Auslagen bei der Beauftragung privater Unternehmen: VG Köln, Urteil vom 12.04.2013 - 9 K 6650/10 - zitiert nach juris) und es bereits deshalb an einer Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung des Kostenersatzes gegenüber der Klägerin fehlt.

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 234/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde bei Hilfeleistung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16
    Die Abrechnung nach vollen Stunden ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).

    An dieser rechtlichen Bewertung vermag auch die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 28.06.2012 (Az. 11 LC 234/11, zitiert nach juris) nichts zu ändern.

  • VG Saarlouis, 21.04.2016 - 6 K 1963/14

    Heranziehung zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16
    Die Abrechnung nach vollen Stunden ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).

    Trotz der Nichtigkeit der Regelung in § 6 Abs. 2 S. 3 der Feuerwehrkostensatzung der Beklagten bedarf es in dem hier zu entscheidenden Fall keiner Entscheidung darüber, ob die Nichtigkeit dieser Regelung die Nichtigkeit der gesamten Satzung sowie des dazugehörigen Kostenersatz- und Gebührentarifs zur Folge hat (für die Gesamtnichtigkeit: VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010, a.a.O.; für die Teilnichtigkeit im Falle des Ersatzes von Auslagen bei der Beauftragung privater Unternehmen: VG Köln, Urteil vom 12.04.2013 - 9 K 6650/10 - zitiert nach juris) und es bereits deshalb an einer Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung des Kostenersatzes gegenüber der Klägerin fehlt.

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1998 - 13 L 4668/96

    Rechtsgrundlage; Leistungsbescheid; Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16
    Insgesamt enthält das Gesetz daher ein geschlossenes System von Rechtsgrundlagen, dass die finanziellen Folgen des Feuerwehreinsatzes für eine Vielzahl von Fallgruppen eigenständig regelt und sowohl kommunale Abgaben, insbesondere Gebühren, als auch Entgelte auf privatrechtlicher Grundlage umfasst (vgl. zur inhaltlich gleichlautenden Regelung in § 26 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Brandschutzgesetz: OVG Lüneburg, Urteil vom 28.10.1998 - 13 L 4668/96 - zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 B 06.1839

    Pauschalsätze für Einsatzkosten einer Feuerwehr

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16
    Im Übrigen muss sich die Höhe der festgelegten Pauschalbeträge in etwa an den tatsächlichen Kosten für die ersatzpflichtigen Einsätze orientieren (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 18.07.2008 - 4 B 06.1839 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.10.1994 - 9 A 781/93 - beide zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 73.09

    Umfang eines Feuerwehreinsatzes bei Verkehrsunfall; Feuerwehrgebühren sind nach

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16
    Die Abrechnung nach vollen Stunden ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2013 - 7 A 10758/13

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz wegen Fahrbahnreinigung; Pauschalsatz für

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16
    Die Abrechnung nach vollen Stunden ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 04.10.2013 - 5 A 209/12

    Feuerwehrkosten, Beseitigung einer Ölspur, Pflichtaufgaben der Feuerwehr

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16
    Die Abrechnung nach vollen Stunden ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).
  • VG Köln, 12.04.2013 - 9 K 6650/10

    Anspruch von Gemeinden auf durch Einsätze der Feuerwehr i.R.d. ihnen nach dem

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16
    Trotz der Nichtigkeit der Regelung in § 6 Abs. 2 S. 3 der Feuerwehrkostensatzung der Beklagten bedarf es in dem hier zu entscheidenden Fall keiner Entscheidung darüber, ob die Nichtigkeit dieser Regelung die Nichtigkeit der gesamten Satzung sowie des dazugehörigen Kostenersatz- und Gebührentarifs zur Folge hat (für die Gesamtnichtigkeit: VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010, a.a.O.; für die Teilnichtigkeit im Falle des Ersatzes von Auslagen bei der Beauftragung privater Unternehmen: VG Köln, Urteil vom 12.04.2013 - 9 K 6650/10 - zitiert nach juris) und es bereits deshalb an einer Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung des Kostenersatzes gegenüber der Klägerin fehlt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.1994 - 2 L 10/93
    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2017 - 7 A 192/16
    Danach umfasst der abwehrende Brandschutz alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt, die durch Brände entstehen und ist somit als spezielle Gefahrenabwehr in Bezug auf Brände zu verstehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.1994 - 2 L 10/93 - zitiert nach juris).
  • VG Gelsenkirchen, 13.05.2022 - 19 K 1505/19

    Feuerwehreinsatz, Brandschutz Nutzungsuntersagung Brandsicherheitswache

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 L 10/93 -, juris Rn. 8; VG Magdeburg, Urteil vom 10. August 2017 - 7 A 192/16 -, juris Rn. 28.ff. zur vergleichbaren Rechtslage in Sachen-Anhalt.

    vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 10. August 2018 - 7 A 192/16 -, juris Rn. 29.

  • VG Magdeburg, 16.07.2020 - 7 A 299/19

    Abrechnung von Kosten für einen Feuerwehreinsatz nach vollen Viertel- bzw.

    Umgekehrt fehlt auch eine hinreichende Rechtfertigung dafür, dass sich bei einem die Viertelstundengrenze nur um eine Minute überschreitenden Einsatz der Kostensatz sogleich verdoppelt (so zu einem Pauschalstundensatz von einer Stunde: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 72/09 - VG Magdeburg, Urteil vom 10.08.2017 - 7 A 192/16 - VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - VG Arnsberg, Urteil vom 17.03.2011 - 7 K 331/10 - zu einem Stundensatz von einer halben Stunde kritisch ebenfalls OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - zu einem Stundensatz von 15 Minuten: VG Cottbus, Urteil vom 08.10.2018 - 3 K 1546/16 - alle zitiert nach juris).
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